Informationen zur Datenverarbeitung

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über das bordeigene eCall-System muss den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten gemäß den Richtlinien 95/46/EG entsprechen 1und 2002/58/EG 2des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen, und insbesondere auf der Notwendigkeit beruhen, die lebenswichtigen Interessen der betroffenen Personen gemäß Artikel 7 Buchstabe d der Richtlinie 95/46/EG zu schützen. 3.

Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den Zweck der Entgegennahme des eCall-Notrufs alleinig durch den einheitlichen Notruf beschränkt.

1)

Richtlinie 95/46/EC des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zum freien Datenverkehr (OJ L 281, 23.11.1995, S. 31).

2)

Richtlinie 2002/58/EC des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 12. Juli 2002 zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und des Datenschutzes im Sektor der elektronischen Kommunikation (Richtlinie zu Datenschutz und elektronischer Kommunikation) (OJ L 201, 31.7.2002, S. 37).

3)

Richtlinie 95/46/EC ist durch Regelung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Europarats vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der freien Übertragbarkeit derartiger Daten (Datenschutz-Grundverordnung) (OJ L 119, 4.5.2016, S. 1) außer Kraft gesetzt. Die Regelung gilt seit 25. Mai 2018.