Öffnen der zweiflügeligen Heckklappe auf 180°

OSW035444
OSW035451
  1. 95º

  2. 180º

  1. Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug AUS ist.

  2. Aktivieren Sie die Elektronische Feststellbremse (EPB) und vergewissern Sie sich, dass sich die Fahrstufe in der Stellung P (Parken) befindet.

  3. Öffnen Sie beide Heckklappen auf 95°.

  4. Halten Sie den gelben Verriegelungshebel gedrückt und öffnen Sie die Tür vollständig um 180°.

ACHTUNG

Die Tür muss zuerst auf 95° geöffnet werden, bevor der Verriegelungshebel gedrückt wird.

Wenn Sie den Hebel drücken, bevor die Tür vollständig geöffnet ist, kann dies zu einer Beschädigung oder Fehlfunktion der Türbegrenzungsvorrichtung oder der umliegenden Komponenten führen.

HINWEIS
  • Legen Sie nach dem Parken Unterlegkeile hinter die Vorderräder und vor die Hinterräder. Unbeabsichtigte Fahrzeugbewegungen können zu Unfällen durch das Lösen der Feststellbremse oder zu Kollisionen führen.

  • Be- und Entladen Sie die Ladung nicht an einem Hang. Sie können durch herabfallende Ladung oder das Wegrollen des Fahrzeugs körperliche Schäden erleiden.

  • Parken Sie das Fahrzeug beim Beladen der Ladefläche so, dass die Heckklappe nicht nach unten zeigt. Wenn die Heckklappe an einer Steigung geöffnet wird, können Gegenstände herausfallen und die Ladung beschädigen oder zu Verletzungen führen.

  • Verlassen Sie das Fahrzeug während der Arbeit nicht, und beschränken Sie den Zugang zum Arbeitsbereich auf autorisiertes Personal. Im Fall einer unerwarteten Situation (z. B. Wegrollen des Fahrzeugs, herabfallende Ladung, Brand oder unbefugte Bedienung durch einen Dritten) können Sie möglicherweise nicht richtig reagieren, was zu größeren Schäden führen kann.

  • Prüfen Sie vor dem Schließen der Heckklappe immer, ob sich eine Person oder ein Tier darin befindet. Kein Mensch oder Tier darf sich jemals in einem versiegelten Frachtfahrzeug aufhalten. Kinder oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sind möglicherweise nicht in der Lage, sich zu befreien, wenn sie eingeschlossen sind, und dürfen daher unter keinen Umständen in das Gebäude gelangen.