Seitenairbag und Mittenairbag der Vordersitze
Ihr Fahrzeug ist mit einem Seitenairbag auf jedem Vorder- und jedem Rücksitz, sowie einem vorderen Mittenairbag am Fahrersitz ausgestattet.

Die tatsächlich vorhandenen Airbags im Fahrzeug können von der Abbildung abweichen.
Zweck der Airbags ist es, dem Fahrer und/oder dem Beifahrer erweiterten Schutz, zusätzlich zu dem Schutz, den die Sicherheitsgurte bieten, zur Verfügung zu stellen.

Die tatsächlich vorhandenen Airbags im Fahrzeug können von der Abbildung abweichen.
Die Seitenairbags und der Mittenairbag der Vordersitze dürfen je nach Schwere der Kollision nur bei bestimmten Seitenaufprallunfällen auslösen. Die Seitenairbags und der Mittelairbag des Fahrers sind nicht dafür vorgesehen, dass sie sich bei allen Seitenaufprallunfällen entfalten.
Wenn das Fahrzeug mit 6 Sitzen mit Drehsitzen ausgestattet ist, werden die Seitenairbags der 2. Sitzreihe nicht ausgelöst, wenn diese Sitze gedreht werden.
Beachten Sie die Hinweise WARNUNG, VORSICHT und HINWEIS unter „Airbag-Vorsichtsmaßnahmen“.

