Bedingungen, unter denen Airbags nicht ausgelöst werden

Bedingungen zum Auslösen der Airbags

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Bei bestimmten Kollisionen mit niedriger Geschwindigkeit, bei denen der Airbag keinen zusätzlichen Schutz gegenüber dem bereits durch die Sicherheitsgurte gebotenen Schutz bieten würde, werden die Airbags möglicherweise nicht ausgelöst.

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Front-Airbags werden bei Heckaufprallen nicht ausgelöst, da die Insassen durch den Aufprall nach hinten geschleudert werden. In diesem Fall können ausgelöste Airbags keinen zusätzlichen Schutz bieten.

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Die Front-Airbags werden bei Seitenaufprall möglicherweise nicht ausgelöst, da die Fahrgäste in Richtung des Aufpralls geschleudert werden. Daher bietet das Auslösen der Frontairbags bei Seitenaufprallen keinen zusätzlichen Schutz für die Insassen.

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Bei einer Kollision in einem bestimmten Winkel kann die Aufprallkraft die Insassen in eine Richtung werfen, wo die Airbags keinen zusätzlichen Vorteil bieten könnten und deshalb lösen die Sensoren die Airbags eventuell nicht aus.

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Kurz vor einer Kollision bremsen die Fahrer oft sehr stark. Durch eine solche starke Bremsung neigt sich das Fahrzeug vorn nach unten, so dass der Vorderwagen unter ein höher stehendes Fahrzeug geraten kann. Airbags werden in dieser „Unterfahrsituation” möglicherweise nicht ausgelöst, da die Sensoren möglicherweise Verzögerungskräfte erkennen, die durch solche „Unterfahrkollisionen” erheblich reduziert werden.

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Die Frontairbags werden möglicherweise nicht bei allen Überschlagunfällen ausgelöst, wenn das SRS-Steuermodul (SRSCM) anzeigt, dass das Auslösen der Frontairbags keinen zusätzlichen Schutz für die Insassen bieten würde.

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Airbags werden möglicherweise nicht ausgelöst, wenn das Fahrzeug mit einem Objekt wie einem Strommast oder einem Baum kollidiert. Der Aufprallpunkt konzentriert sich nämlich in einem Bereich, und die Sensoren erhalten nicht die volle Aufprallkraft.