Informationen zur Datenverarbeitung
Jegliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten über das eCall-Bordsystem erfüllt die Regeln zum Schutz von personenbezogenen Daten gemäß den Direktiven 95/46/EC (1) und 2002/58/EC (2) des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates und die Anforderung, die vitalen Interessen der Einzelnen gemäß Artikel 7(d) der Richtlinie 95/46/EC (3) zu schützen.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den Zweck der Entgegennahme des eCall-Notrufs alleinig durch den einheitlichen Notruf beschränkt.
Arten von Daten und deren Empfänger
Das eCall-Bordsystem kann nur die folgenden Daten erfassen und verarbeiten:
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Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer
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Fahrzeugtyp (PKW oder leichtes Nutzfahrzeug)
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Art der Fahrzeugtreibstoffspeicherung (Benzin/Diesel, CNG/LPG/Elektro/Wasserstoff)
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Letzte drei Positionen des Fahrzeugs und Fahrtrichtung
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Protokolldatei der automatischen Aktivierung des Systems und seines Zeitstempels
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Zusätzliche Daten (falls zutreffend): Entfällt
Die Empfänger der durch das eCall-Bordsystem verarbeiteten Daten sind die relevanten öffentlichen Notrufzentralen, die von den jeweiligen Behörden des Landes, auf dessen Gebiet sich das Fahrzeug befindet, als die Instanz ausgewiesen sind, die eCalls an den einheitlichen Notruf als erstes empfängt und handhabt. Zusätzliche Informationen (falls verfügbar): Entfällt
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Richtlinie 95/46/EC des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zum freien Datenverkehr (OJ L 281, 23.11.1995, S. 31).
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Richtlinie 2002/58/EC des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 12. Juli 2002 zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und des Datenschutzes im Sektor der elektronischen Kommunikation (Richtlinie zu Datenschutz und elektronischer Kommunikation) (OJ L 201, 31.7.2002, S. 37).
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Richtlinie 95/46/EC ist durch Regelung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Europarats vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der freien Übertragbarkeit derartiger Daten (Datenschutz-Grundverordnung) (OJ L 119, 4.5.2016, S. 1) außer Kraft gesetzt. Die Regelung gilt seit 25. Mai 2018.
Vorkehrungen für die Datenverarbeitung
Das eCall-Bordsystem ist so konzipiert, dass die im Systemspeicher enthaltenen Daten außerhalb des Systems erst verfügbar sind, wenn ein eCall ausgelöst wird. Ggf. weitere Anmerkungen: Entfällt
Das eCall-Bordsystem ist so konzipiert, dass sichergestellt ist, dass es im normalen Betriebszustand nicht verfolgbar ist und keiner kontinuierlichen Verfolgung unterliegt. Ggf. weitere Anmerkungen: Entfällt
Das eCall-Bordsystem ist so konzipiert, dass Daten im systeminternen Speicher automatisch und kontinuierlich entfernt werden.
Die Fahrzeugstandortdaten werden im internen Speicher des Systems laufend überschrieben, so dass immer maximal die drei letzten aktuellen Standorte des Fahrzeugs verfügbar sind, die für die normale Funktion des Systems benötigt werden.
Das Protokoll der Aktivitätsdaten des eCall-Bordsystems 112 wird nur so lange gespeichert, wie für die Bearbeitung des Notfall-eCalls erforderlich ist, und keinesfalls länger als 13 Stunden ab dem Zeitpunkt der Auslösung des Notfall-eCalls. Ggf. weitere Anmerkungen: Entfällt
Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Die betroffene Person (der Eigentümer des Fahrzeugs) hat Anspruch auf Zugang zu den Daten und gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der sie betreffenden Daten, deren Verarbeitung nicht den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jedem Dritten, an den die Daten weitergegeben wurden, muss eine solche Berichtigung, Löschung oder Sperrung gemäß dieser Richtlinie mitgeteilt werden, sofern sich dies nicht als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt.
Die betroffene Person hat ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde, wenn sie der Auffassung ist, dass ihre Rechte aufgrund der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Kontaktservice, der für den Umgang mit Zugangsanfragen verantwortlich ist (falls zutreffend): Entfällt
eCall-System der VAE

Im Fahrgastraum angebrachte Elemente des eCall-Systems der VAE:
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Mikrofon
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SOS-Taste
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LED
SOS-Taste: Der Fahrer/Beifahrer stellt durch Drücken der Taste eine Verbindung mit der Notrufzentrale her.
LED: Die grüne LED leuchtet 3 Sekunden lang, wenn sich die EV-Taste in der Position POWER ON befindet. Danach werden die LEDs bei Normalbetrieb des Systems abgeschaltet.
Automatische Unfallmeldung
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Systembetrieb im Falle eines Verkehrsunfalls

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Verbindung mit der Notrufzentrale (PSAP, Public Safety Answering Point)

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Notdienste

Die eCall-Vorrichtung der VAE tätigt automatisch einen Notruf an die Notrufzentrale (PSAP, Public Safety Answering Point), um angemessene Rettungsmaßnahmen im Falle eines Unfalls anzufordern.
Zur schnellen Verständigung der Rettungsdienste und Hilfeleistung überträgt das eCall-System der VAE die Unfalldaten bei Erkennung eines Verkehrsunfalls automatisch an die Notrufzentrale.
In diesem Fall kann der Notruf nicht durch Drücken der SOS-Taste beendet werden und das eCall-System der VAE bleibt angeschlossen, bis der Notrufmitarbeiter, der den Anruf entgegennimmt, den Anruf beendet.
Bei kleineren Verkehrsunfällen tätigt das eCall-System der VAE möglicherweise keinen Notruf. Ein Notruf kann jedoch manuell durch Betätigen der SOS-Taste vorgenommen werden.

Bei fehlender Mobilfunkübertragung und ohne GPS- und Galileo-Signalen ist der Betrieb des Systems nicht möglich.
Manuelle Unfallmeldung
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Der Fahrer oder Beifahrer kann einen Notruf an die Notrufzentrale (PSAP) manuell durch Drücken der SOS-Taste vornehmen, um die entsprechenden Rettungsdienste anzurufen.
Ein Anruf beim Rettungsdienst über das eCall-System der VAE kann durch erneute Betätigung der SOS-Taste innerhalb von 3 Sekunden nur abgebrochen werden, wenn die Verbindung noch nicht aufgebaut ist.
Nach manueller Aktivierung des Notrufs (zur Verständigung des Rettungsdienstes und der Unfallhilfe) sendet das eCall-System der VAE während des Notrufs automatisch die Daten des Verkehrsunfalls bzw. eines sonstigen Notfalls an den Mitarbeiter der Notrufzentrale, sobald die SOS-Taste gedrückt ist.
Wenn der Fahrer oder Beifahrer versehentlich die SOS-Taste drückt, kann er die Funktion durch erneutes Drücken der Taste innerhalb von 3 Sekunden abbrechen, wenn die Verbindung noch nicht aufgebaut ist. Danach kann der Verbindungsaufbau nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Bei einem Verkehrsunfall oder anderem Unfall sind zur manuellen Aktivierung eines Notrufs folgende Schritte erforderlich:
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Halten Sie das Fahrzeug entsprechend den Verkehrsregeln an, um die Sicherheit für sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Drücken Sie die SOS-Taste. Bei Drücken der SOS-Taste wird eine Registrierung der Vorrichtung im Funktelefonnetz durchgeführt, ein minimaler Datensatz über das Fahrzeug und seinen Standort wird gemäß den technischen Anforderungen der Vorrichtung erfasst.
Anschließend wird eine Verbindung mit dem Mitarbeiter des eCall-Systems der VAE hergestellt, um die Gründe (Bedingungen) des Notrufs zu klären.
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Nach Klären der Gründe des Notrufs sendet der Mitarbeiter der Notrufzentrale (PSAP) Rettungsdienste aus und beendet den Notruf.
Wenn der Notruf nicht wie vorgeschrieben beendet wird, gilt der Notruf als Fehlalarm.

Notstromversorgung des eCall-Systems der VAE von der Batterie
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Die Batterie des eCall-Systems der VAE liefert 1 Stunde lang Strom, wenn die Hauptstromquelle des Fahrzeugs aufgrund der Kollision in der Notsituation abgeschnitten wurde.
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Die Batterie des eCall-Systems der VAE sollte alle 4 Jahre ausgetauscht werden. Weitere Informationen finden Sie unter Mehr Informationen.
Aufleuchten der roten LED (Fehlfunktion des Systems)
Wenn die rote LED bei normaler Fahrt leuchtet, kann eine Fehlfunktion des eCall-Systems der VAE vorliegen. Lassen Sie das UAE eCall-System sofort von einem Kia-Vertragshändler/Servicepartner überprüfen. Anderenfalls ist der einwandfreie Betrieb der in Ihrem Fahrzeug angebrachten Vorrichtung des eCall-Systems der VAE nicht sichergestellt. Der Eigentümer des Fahrzeugs trägt die Verantwortung für Konsequenzen, die als Folge der Nichtbefolgung der vorstehend genannten Bedingungen entstehen.
Eigenmächtiger Ausbau oder Modifikation
Das eCall-System der VAE ruft Rettungsdienste zur Hilfe. Eine willkürliche Entfernung oder Veränderungen an den Einstellungen des eCall-Systems der VAE können daher die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Es kann zudem irrtümlicherweise einen Notruf an die Notrufzentrale (PSAP) vornehmen. Sie werden daher gebeten, selbst oder durch Dritte keine Änderungen an den Einstellungen der in Ihrem Fahrzeug angebrachten Ausrüstung des eCall-Systems der VAE vorzunehmen.
eCall-Zertifizierungssiegel



Die Mobilfunknetzbetreiber werden die 2G- und 3G-Netze in vielen Ländern der Welt auslaufen lassen. Die Entscheidung, die 2G- und/oder 3G-Netztechnologie auslaufen zu lassen, lag allein im Ermessen der Mobilfunknetzbetreiber und damit außerhalb der Kontrolle von Kia.
Aufgrund der Entscheidung der Netzbetreiber, ihr 2G- und/oder 3G-Netz einzustellen, wird der automatische/manuelle eCall im Falle eines Unfalls oder einer Situation, die einen Notdienst erfordert, nicht mehr verfügbar sein.