NCC

Gemäß den technischen Vorschriften für Hochfrequenzgeräte mit geringer Sendeleistung von NCC:
Artikel 12
Ohne Erlaubnis darf kein Unternehmen, eine Gesellschaft und kein Benutzer die Frequenz ändern, die Leistung erhöhen oder die Eigenschaften und Funktionen der Originalausführung der zertifizierten elektrischen leistungsarmen Funkanlage ändern.
Artikel 14
Die Anwendung von elektrischen leistungsarmen Funkanlagen darf weder die Navigationssicherheit beeinträchtigen noch eine legale Kommunikation stören. Wenn eine Störung festgestellt wird, wird der Dienst ausgesetzt, bis eine Verbesserung vorgenommen wurde und keine Störung mehr besteht.