Informationen zur Datenverarbeitung
Jegliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten über das fahrzeugeigene eCall-System mit Rufnummer 112 erfüllt die Regeln zum Schutz von personenbezogenen Daten gemäß den Direktiven 95/46/EC (1) und 2002/58/EC (2) des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates und die Anforderung, die vitalen Interessen der Einzelnen gemäß Artikel 7(d) der Richtlinie 95/46/EC (3) zu schützen.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den Zweck der Entgegennahme des eCall-Notrufs alleinig durch die europäische Notrufnummer 112 beschränkt.
Datentypen und ihre Empfänger
Das eCall-Bordsystem für die Notrufnummer 112 kann nur die folgenden Daten erfassen und verarbeiten:
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Fahrzeugidentifizierungsnummer
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Fahrzeugtyp (PKW oder leichtes Nutzfahrzeug)
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Fahrzeugantriebstyp (Benzin/Diesel/Erdgas/LPG/elektrisch/Wasserstoff)
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Fahrzeugstandorte und Fahrtrichtung
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Protokolldatei der automatischen Aktivierung des Systems und seines Zeitstempels
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Etwaige zusätzliche Daten (falls zutreffend): Entfällt
Empfänger von Daten, die von dem eCall-Bordsystem für die Notrufnummer 112 verarbeitet werden, sind die zuständigen Antwortstellen für öffentliche Sicherheit, die von den jeweiligen Behörden des Landes benannt werden, in dem sie sich befinden, um als Erste eCalls unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 zu empfangen und zu bearbeiten. Zusätzliche Informationen (falls verfügbar): Nicht zutreffend
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Richtlinie 95/46/EC des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz Einzelner bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der freien Übertragung derartiger Daten (OJ L 281, 23.11.1995, S. 31. 31).
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Richtlinie 2002/58/EC des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 12. Juli 2002 zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und des Datenschutzes im Sektor der elektronischen Kommunikation (Richtlinie zu Datenschutz und elektronischer Kommunikation) (OJ L 201, 31.7.2002, S. 37. 37).
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Richtlinie 95/46/EC ist durch Regelung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Europarats vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der freien Übertragbarkeit derartiger Daten (Datenschutz-Grundverordnung) (OJ L 119, 4.5.2016, S. 1) außer Kraft gesetzt. Die Regelung gilt seit 25. Mai 2018.
Vorkehrungen für die Datenverarbeitung
Das eCall-Bordsystem für die Notrufnummer 112 ist so konzipiert, dass die im Systemspeicher enthaltenen Daten außerhalb des Systems erst verfügbar sind, wenn ein eCall ausgelöst wird. Ggf. weitere Anmerkungen: Entfällt
Das eCall-Bordsystem für die Notrufnummer 112 ist so konzipiert, dass es nicht nachverfolgbar ist und im normalen Betriebszustand keiner ständigen Überwachung unterzogen wird. Ggf. weitere Anmerkungen: Entfällt
Das eCall-Bordsystem für die Notrufnummer 112 ist so konzipiert, dass Daten im systeminternen Speicher automatisch und kontinuierlich entfernt werden.
Die Fahrzeugstandortdaten werden im internen Speicher des Systems laufend überschrieben, so dass immer maximal die drei letzten aktuellen Standorte des Fahrzeugs verfügbar sind, die für die normale Funktion des Systems benötigt werden.
Das Protokoll der Aktivitätsdaten des eCall-Bordsystem für die Notrufnummer 112 wird nur so lange gespeichert, wie für die Bearbeitung des Notfall-eCalls erforderlich ist, und keinesfalls länger als 13 Stunden ab dem Zeitpunkt der Auslösung des Notfall-eCalls. Ggf. weitere Anmerkungen: Entfällt
Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Die betroffene Person (der Eigentümer des Fahrzeugs) hat Anspruch auf Zugang zu den Daten und gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der sie betreffenden Daten, deren Verarbeitung nicht den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jedem Dritten, an den die Daten weitergegeben wurden, muss eine solche Berichtigung, Löschung oder Sperrung gemäß dieser Richtlinie mitgeteilt werden, sofern sich dies nicht als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt.
Die betroffene Person hat ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde, wenn sie der Auffassung ist, dass ihre Rechte aufgrund der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Kontaktservice, der für den Umgang mit Zugangsanfragen verantwortlich ist (falls zutreffend): Nicht zutreffend