Informationen zur Datenverarbeitung
Jegliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten über das fahrzeugeigene eCall-System mit Rufnummer 112 erfüllt die Regeln zum Schutz von personenbezogenen Daten gemäß den Direktiven 95/46/EC (1) und 2002/58/EC (2) des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates und die Anforderung, die vitalen Interessen der Einzelnen gemäß Artikel 7(d) der Richtlinie 95/46/EC (3) zu schützen.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf den Zweck der Entgegennahme des eCall-Notrufs alleinig durch die europäische Notrufnummer 112 beschränkt.
Arten von Daten und deren Empfänger
Das eCall-Bordsystem für die Notrufnummer 112 kann nur die folgenden Daten erfassen und verarbeiten:
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Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer
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Fahrzeugtyp (Pkw oder leichtes Nutzfahrzeug)
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Art der Fahrzeugtreibstoffspeicherung (Benzin/Diesel, CNG/LPG/Elektro/Wasserstoff)
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Letzte Positionen des Fahrzeugs und Fahrtrichtung
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Protokolldatei der automatischen Aktivierung des Systems und ihr Zeitstempel
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Zusätzliche Daten (falls zutreffend): Nicht zutreffend
Die Empfänger der durch das fahrzeugeigene eCall-System auf 112-Basis verarbeiteten Daten sind die relevanten öffentlichen Notrufzentralen, die von den jeweiligen Behörden des Landes, auf dessen Gebiet sich das Fahrzeug befindet, als die Instanz ausgewiesen sind, die eCalls an die europäische Notrufnummer 112 als erstes empfängt und handhabt. Zusätzliche Informationen (falls verfügbar): Nicht zutreffend
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Direktive 95/46/EC des Europäischen Parlaments und des Europarats vom 24. Oktober 1995 zu Schutz Einzelner hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der freien Bewegung derartiger Daten (OJ L 281, 23.11.1995, S. 31).
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Direktive 2002/58/EC des Europäischen Parlaments des Europarats vom 12. Juli 2002 hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und des Datenschutzes im Sektor der elektronischen Kommunikation (Direktive zu Datenschutz und elektronischer Kommunikation) (OJ L 201, 31.7.2002, S. 37).
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Direktive 95/46/EC ist durch Regelung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Europarats vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der freien Bewegung derartiger Daten (Datenschutz-Grundverordnung) (OJ L 119, 4.5.2016, S. 1) außer Kraft gesetzt. Die Regelung gilt seit 25. Mai 2018.
Vorkehrungen für die Datenverarbeitung
Das fahrzeugeigene eCall-System auf 112-Basis ist konzipiert, um sicherzustellen, dass in dem Systemspeicher enthaltene Daten nicht vor Auslösen eines eCall-Anrufs außerhalb des Systems verfügbar sind. Zusätzliche Anmerkungen (falls zutreffend): Nicht zutreffend
Das fahrzeugeigene eCall-System auf 112-Basis ist konzipiert, um sicherzustellen, dass es im normalen Betriebszustand nicht verfolgbar ist und keiner kontinuierlichen Verfolgung unterliegt. Zusätzliche Anmerkungen (falls zutreffend): Nicht zutreffend
Das fahrzeugeigene eCall-System auf 112-Basis ist konzipiert, um sicherzustellen, dass Daten im internen Speicher des Systems automatisch und kontinuierlich entfernt werden.
Die Fahrzeugstandortdaten werden im internen Speicher des Systems laufend überschrieben, so dass immer maximal die drei letzten aktuellen Standorte des Fahrzeugs verfügbar sind, die für die normale Funktion des Systems benötigt werden.
Das Protokoll der Aktivitätsdaten des eCall-Bordsystem für die Notrufnummer 112 wird nur so lange gespeichert, wie für die Bearbeitung des Notfall-eCalls erforderlich ist, und keinesfalls länger als 13 Stunden ab dem Zeitpunkt der Auslösung des Notfall-eCalls. Zusätzliche Anmerkungen (falls zutreffend): Nicht zutreffend
Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Die betroffene Person (der Eigentümer des Fahrzeugs) hat Anspruch auf Zugang zu den Daten und gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der sie betreffenden Daten, deren Verarbeitung nicht den Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jedem Dritten, an den die Daten weitergegeben wurden, muss eine solche Berichtigung, Löschung oder Sperrung gemäß dieser Richtlinie mitgeteilt werden, sofern sich dies nicht als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt.
Das Datensubjekt hat das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu beschweren, wenn es der Ansicht ist, dass seine Rechte als Folge der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Kontaktservice, der für den Umgang mit Zugangsanfragen verantwortlich ist (falls zutreffend): Nicht zutreffend